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Leistungen

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Als Rentenberater bin ich kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater sind aufgrund ihrer besonderen Sachkunde zur unabhängigen Rechtsberatung im Bereich des Sozialrechts und weiterer Rechtsgebiete zugelassen. Sie sind in diesem Umfeld wie Rechtsanwälte tätig, im Steuerrecht kennt man mit dem Steuerberater eine vergleichbare Berufsgruppe. Rentenberater müssen ihre besondere Qualifikation und Berufserfahrung gegenüber dem die Registrierung vornehmenden Gericht nachweisen und dürfen die geschützte Berufsbezeichnung Rentenberater erst nach Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister führen.
 

SGB-Experte, Rentenberatung für Privatpersonen, Sozialrecht, Info

Privatpersonen

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Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele meiner Leistungsangebote für Privatpersonen...

SGB-Experte, Thomas Kramer, Beratung Sozialrecht Unternehmen, Rentenberatung Unternehmen, Rhein-Neckar

Unternehmen

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Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele meiner Leistungangebote für Unternehmen.

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